Seit 2022 · Euratsfeld · Österreich

Mittragen und mitgestalten.

Die Statuten unterscheiden ordentliche Mitglieder sowie außerordentliche Förder- und Ehrenmitglieder. Auch juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften können Mitglied werden.

Mitwirken & unterstützenProjekte kennenlernen

Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder beteiligen sich voll an der Vereinstätigkeit. Ihnen stehen Stimmrecht in der Generalversammlung und aktives sowie passives Wahlrecht zu. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist möglich; Eintrittsgelder sind nach den Statuten gesondert zu bezahlen.

Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder unterstützen den Verein ohne Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die konkrete Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird vor einem Aufnahmeantrag mitgeteilt. Eine Fördermitgliedschaft ist keine Zusage bestimmter kostenloser Leistungen.

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann für besondere Verdienste um den Verein oder seine Ziele verliehen werden. Sie ist beitragsfrei und mit keinem Wahlrecht verbunden.

Aufnahme und Austritt

Die Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Nach § 5 der Statuten entscheidet die Präsidentin oder der Präsident über die Aufnahme. Die Statuten nennen eine einjährige Mitgliedsdauer mit automatischer Verlängerung und ermöglichen einen jederzeitigen schriftlichen Austritt ohne Frist an das Präsidium. Vor einem Antrag informieren wir über die geltenden Beiträge und die Abwicklung. Maßgeblich sind die vollständigen Statuten.

Rechte und Verantwortung

Mitglieder können die Statuten verlangen und werden über Tätigkeit und finanzielle Gebarung informiert. Sie fördern die Vereinsinteressen, beachten Statuten und Organbeschlüsse und entrichten beschlossene Beiträge. Die vollständigen Regelungen sind in den Statuten zugänglich.